Reiche Tessiner bevorzugt?
Bellinzona. - Gegen das neue Tessiner Wahlgesetz ist beim Bundesgericht ein zweiter Rekurs deponiert worden. Bekämpft wird diesmal die Bestimmung, wonach das Total der Spenden für einen Kandidaten 50 000 Franken nicht überschreiten darf.
Beschwerdeführer Tiziano Balmelli bestätigte am Dienstag einen Bericht des "Corriere del Ticino". Balmelli ist ein junger Tessiner Jurist, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Freiburg tätig ist.
Das Gesetz verstosse gegen die Verfassung, weil es begüterte Kandidaten bevorzuge, sagte der Jurist. Wer seinen Wahlkampf nicht aus der eigenen Tasche berappen könne, habe höchstens die gespendeten 50 000 Franken zur Verfügung. Die umkämpfte Bestimmung habe die Wirkung eines Zensus, erklärte Balmelli. Besser wäre es, ein Maximum für die Wahlkampfausgaben festzulegen. So könnten alle Kandidaten gleichgestellt werden.
Das Tessin ist der erste Kanton, der in einem Gesetz die Wahlkampfspenden regelt (TA vom 13. November 98). Das Gesetz sieht im weiteren vor, dass Spenden an Parteien über 10 000 Franken mitsamt dem Spendernamen im Amtsblatt veröffentlicht werden müssen. (SDA)
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